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Fördermittel der Agentur für Arbeit


Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - der Gründungszuschuss


Seit dem 01. August 2006 gibt es den Gründungszuschuss. Dieser ist für alle Existenzgründer die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (kein ALG II) und sich beruflich selbständig machen möchten. Der Gründungszuschuss unterstützt Sie in der Anlaufphase, um Ihre Lebenshaltungskosten durch den nicht ausreichend erwirtschafteten Umsatz zu decken.


Föderung in 2 Phasen


Phase 1:

In den ersten neun Monaten nach der Gründung erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe Ihres individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine pauschale von 300,- € zur sozialen Absicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung).


Phase 2:

Nach dem Ende der ersten Phase kann eine zweite Förderungsphase von weiteren sechs Monaten beantragt werden. In diesen 6 Monaten wird dann nur noch die Pauschale in Höhe von 300,- € für die soziale Absicherung gezahlt. Allerdings muss dazu Ihre hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit nachgewiesen werden.

 

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Zuschüsse!